Spezielle Impfungen für Menschen mit beruflichem Risiko

Wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz einem erhöhten Risiko für bestimmte Infektionen ausgesetzt sind, kann es sein, dass zusätzliche Impfungen angezeigt sind. 

So wird beispielsweise für Menschen, die in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr tätig sind, die jährliche Influenza-Impfung empfohlen. Das Gleiche gilt für Personen, die mit Menschen arbeiten, die im Falle einer Influenza ein erhöhtes Risiko für eine schwere Erkrankung haben.1

Wenn Sie z. B. in einer Forschungseinrichtung oder einem Labor arbeiten, wo Sie Kontakt zu Krankheitserregern haben, die durch Impfungen vermeidbar sind, ist es sinnvoll, auch hier eine Immunisierung durchzuführen.1

Lehrer:innen und Erzieher:innen sind verpflichtet, einen Impfschutz gegen Masern vorzuweisen.2

Mehr zum Thema Masernimpfschutzgesetz.

Folgende Impfungen werden von der STIKO bei entsprechendem beruflichem Risiko zusätzlich zu den Standardimpfungen und zur Immunisierung gegen COVID-19 empfohlen:1

    Geimpft werden sollten Personen, die durch FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) arbeitsbedingt gefährdet sind (z. B. Forstbeschäftigte und Exponierte in der Landwirtschaft).

    Die Impfung wird empfohlen für Menschen mit erhöhtem arbeitsbedingtem Hepatitis-A-Risiko, einschließlich Auszubildende, Praktikant:innen, Studierende und ehrenamtlich Tätige mit vergleichbarem Expositionsrisiko in folgenden Bereichen: 

    • Gesundheitsdienst (inkl. Sanitäts- und Rettungsdienst, Küche, Labor, technischer und Reinigungsdienst, psychiatrische und Fürsorgeeinrichtungen), 
    • Personen mit Abwasserkontakt, z. B. in Kanalisationseinrichtungen und Klärwerken Beschäftigte, 
    • Tätigkeit (inkl. Küche und Reinigung) in Kindertagesstätten, Kinderheimen, Behindertenwerkstätten, Asylbewerberheimen u. a.

    Geimpft werden sollten Personen mit erhöhtem arbeitsbedingtem Risiko, einschließlich Auszubildende, Praktikant:innen, Studierende und ehrenamtlich Tätige mit vergleichbarem Risiko, z. B.:

    • Personal in medizinischen Einrichtungen (einschließlich Labor- und Reinigungspersonal)
    • Sanitäts- und Rettungsdienst, betriebliche Ersthelfer:innen, 
    • Polizist:innen, 
    • Personal von Einrichtungen, in denen eine erhöhte Prävalenz von Hepatitis-B-Infizierten zu erwarten ist (z. B. Gefängnisse, Asylbewerberheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen).

    Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können. 

    Außerdem wird Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln eine Grippe-Impfung empfohlen.

    Immunisiert werden sollten nach 1970 geborene Personen (einschließlich Auszubildende, Praktikant:innen, Studierende und ehrenamtlich Tätige) in folgenden Tätigkeitsbereichen:1,2 

    • Medizinische Einrichtungen, 

    • Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material, 

    • Einrichtungen der Pflege, Gemeinschaftseinrichtungen, 

    • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerber:innen, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedler:innen, Fach-, Berufs- und Hochschulen.

    Personal im Gesundheitsdienst sowie in Gemeinschaftseinrichtungen soll alle 10 Jahre eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten.

    Geimpft werden sollen Menschen, die im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit Arbeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen durchführen, bei denen es zu einer Exposition gegenüber Metallrauchen einschließlich metalloxidischen Schweißrauchen kommt.

    Folgende Personen sollen geimpft werden: Personal in Einrichtungen 
    für Aussiedler:innen, Flüchtlinge und Asylsuchende, die in Gemeinschaftsunterkünften
    leben, bei der Einreise aus Gebieten mit Infektionsrisiko, medizinisches Personal, das engen Kontakt zu Erkrankten haben kann.

    Geimpft werden sollen Tierärzt:innen, Jäger:innen, Forstpersonal und andere Personen mit Umgang mit Tieren in Gebieten mit neu aufgetretener Wildtiertollwut und Personen mit arbeitsbedingtem oder sonstigem engen Kontakt zu Fledermäusen.

    Die Impfung wird empfohlen für Personen, die keine Antikörper im Blut aufweisen (einschließlich Auszubildende, Praktikant:innen, Studierende und ehrenamtlich Tätige), in folgenden Tätigkeitsbereichen: 

    • Medizinische Einrichtungen, 

    • Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material

    • Einrichtungen der Pflege, Gemeinschaftseinrichtungen, 

    • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerber:innen, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedler:innen.

An Grippeschutz gedacht?

Die Impfung gegen Grippe schützt vor der „echten“ Grippe. Doch was unterscheidet eine Grippe von einer Erkältung? Und für welche Personen wird eine Grippe-Impfung empfohlen? 

    * Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein unabhängiges Expertengremium am Robert Koch-Institut in Berlin, das auf Veranlassung des Bundesgesundheitsministeriums die aktuellen Impfempfehlungen erarbeitet

    1. Robert Koch-Institut (RKI). Epid Bull. 2023; 4: 1–68.
    2. Bundesministerium für Gesundheit. Masernschutzgesetz. https://www.masernschutz.de/beschaeftigte-in-einrichtungen/. Abgerufen am: 28.03.2023.

MAT-DE-2303617-1.0-09/2023

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