Masern

Auslöser der Masern ist das hochansteckende Masern-Virus.1 Die Erkrankung führt zu einem Hautausschlag, der typischerweise im Gesicht und hinter den Ohren beginnt. In seltenen Fällen kann es in der Folge zu Komplikationen im Bereich des Gehirns kommen: Subakute Sklerosierende Panenzephalitis, SSPE*.2

Bei Masern können lediglich die Erkrankungssymptome behandelt werden.2 Die STIKO* empfiehlt allen Menschen im Kindesalter 2 Impfungen gegen Masern. Personen (ab 18 Jahren), die nach 1970 geboren wurden und entweder keine oder lediglich 1 Impfung erhalten haben, oder bei denen der Impfstatus unklar ist, wird eine Nachholimpfung empfohlen. 3

    Masern werden durch das Masern-Virus hervorgerufen.1 

    Der Erreger ist weltweit verbreitet und hochansteckend.1 Aufgrund der gefährlichen Komplikationen, mit denen eine Masern-Erkrankung einhergehen kann, verfolgt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Ziel, die Masern auszurotten.4 

    Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 516 Masern-Fälle gemeldet. Während der Coronavirus-Pandemie sank die Zahl aufgrund der damit verbundenen Hygienemaßnahmen (u. a. Lockdowns, Masken).5 

     

    Masern werden durch Tröpfcheninfektion, beispielsweise beim Sprechen, Husten oder Niesen, sowie durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase oder Rachen übertragen. Sie sind eine der ansteckendsten Erkrankungen überhaupt: Das Virus führt bereits nach kurzem Kontakt zu einer Erkrankung. Es kann noch nach 2 Stunden in der Luft nachgewiesen werden. Für eine Ansteckung ist daher kein direkter Kontakt mit erkrankten Menschen erforderlich.1 

     

    Die Zeitspanne zwischen Ansteckung und ersten Beschwerden, auch als Inkubationszeit bezeichnet, liegt zumeist bei 10 bis 14 Tagen. In manchen Fällen kann sie zwischen 7 und 21 Tagen betragen.1 

    Eine durchgemachte Masern-Erkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität.

    Masern verlaufen typischerweise in 2 Phasen:1

    Phase 1: Zu Beginn der Erkrankung können sich folgende Symptome zeigen:

    Phase 2: Am 2. bis 4. Tag nach Auftreten der ersten Krankheitssymptome entsteht der typische Hautausschlag. Er beginnt im Gesicht und hinter den Ohren und bleibt 4 bis 7 Tage bestehen. 
    Ab dem 5. bis 7. Tag klingt das Fieber ab.

    Betroffene leiden nach einer Maserninfektion an einer Monate bis Jahre andauernden Immunschwäche. 

    In dieser Zeit besteht ein erhöhtes Risiko für weitere Infektionen wie Mittelohrentzündung, Bronchitis, Lungenentzündung oder Durchfälle.

    • Postinfektiöse Enzephalitis: 
      Bei etwa 1 von 1.000 Erkrankten kommt es zu einer besonders schwerwiegenden Komplikation, der sogenannten akuten postinfektiösen Enzephalitis. Sie tritt etwa 4 bis 7 Tage nach Beginn des Hautausschlags auf und äußert sich durch Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma. In etwa 10 bis 20 von 100 Fällen endet sie tödlich, bei ungefähr 20 bis 30 von 100 Betroffenen bleiben Schädigungen an Gehirn und Rückenmark zurück.
    • Subakute Sklerosierende Panenzephalitis (SSPE):
      Eine sehr seltene Spätkomplikation bei Masern ist die sogenannte Subakute Sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Sie beginnt durchschnittlich 6 bis 8 Jahre nach der Maserninfektion und betrifft etwa 4 bis 7 von 100.000 Masern-Erkrankten

      Kinder haben ein höheres Risiko: Bei Erkrankungen im 1. Lebensjahr und damit in einem Zeitraum, wo eine Impfung noch nicht möglich ist, entwickeln 170 von 100.000 Kindern eine SSPE. Am Beginn einer SSPE stehen psychische Veränderungen und Einschränkungen der Intelligenz, im weiteren Verlauf entwickeln sich neurologische Störungen und Ausfälle bis hin zum Verlust aller Hirnfunktionen. Die Erkrankung endet mit dem Tod.1 
    • In entwickelten Ländern verlaufen Masern-Erkrankungen bei etwa 1 bis 10 von 10.000 Betroffenen tödlich. In Deutschland versterben jährlich etwa 3 bis 7 Menschen an den Folgen einer Masern-Infektion.1 

    Eine ursächliche Therapie steht bei Masern nicht zur Verfügung. Lediglich die Symptome  können behandelt werden (z. B. Milderung von Fieber).1 

    Impfung2

    Die Impfung wird mit einem Impfstoff verabreicht, der neben Masern gleichzeitig vor Mumps und Röteln schützt.3  

    Auch ein 4-fach-Impfstoff, der sich zusätzlich gegen Windpocken (Varizellen) richtet, ist verfügbar.

    Mögliche Körperreaktionen6

    • Die Impfung ist trotz möglicher Impfreaktionen gut verträglich. 
    • Etwa 5 von 100 geimpften Personen könnten innerhalb der ersten 3 Tage nach der Impfung eine Rötung, Schwellung oder schmerzhafte Reaktion an der Injektionsstelle erleben, bedingt durch die Aktivierung des körpereigenen Abwehrsystems.
    • Gelegentlich kann es zu einer Schwellung von Lymphknoten kommen. Auch sind vorübergehende Allgemeinsymptome wie eine leichte bis mäßige Temperaturerhöhung, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder Magen-Darm-Beschwerden möglich.
    • Da es sich um eine Lebendimpfung mit abgeschwächten Viren handelt, kann es bei etwa 2 bis 5 von 100 Geimpften 1 bis 4 Wochen nach der Impfung zu leichteren und nicht übertragbaren „Impf-Masern“ kommen. Diese äußern sich durch Fieber in Verbindung mit einem schwachen masernähnlichen Ausschlag. Gelegentlich kann auch eine leichte Schwellung der Ohrspeicheldrüse auftreten. Bei Jugendlichen und Erwachsenen (sehr selten bei Kindern) wurden Gelenkbeschwerden festgestellt. Selten wird eine leichte Hodenschwellung beobachtet.
    • Solche Impfreaktionen sind in der Regel vorübergehend und klingen ohne Folgen wieder ab.
    • Die STIKO* empfiehlt für Kinder jeweils 1 Impfung gegen Masern im Alter von 11. und 15. Monaten.3
    • Falls ein Kind vor dem 11. Lebensmonat eine Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita) besucht, kann eine Masern-Impfung ab einem Alter von 9 Monaten verabreicht werden.
    • Bei ungeimpften Kindern und Jugendlichen sollte die Impfung so schnell wie möglich mit 2 Impfdosen nachgeholt werden.3
    • Personen (ab 18 Jahren), die nach 1970 geboren wurden und entweder keine oder lediglich eine Impfung erhalten haben oder bei denen der Impfstatus unklar ist, wird eine Nachholimpfung empfohlen.3 Dies gilt besonders für das Personal in medizinischen Einrichtungen, Einrichtungen der Pflege, Gemeinschaftseinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerber:innen, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedler:innen sowie in Fach-, Berufs- und Hochschulen.3

Masernimpf-schutzgesetz

Im März 2020 ist das Masernimpfschutzgesetz in Kraft getreten. Kinder in Kindergarten, Kita oder Schule und Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen leben, müssen einen Nachweis über eine Immunität gegen Masern erbringen.

Impfungen bei besonderen beruflichen Voraussetzungen

Bei Menschen, die an ihrem Arbeitsplatz einem erhöhten Risiko einer Ansteckung mit Infektionskrankheiten ausgesetzt sind, werden zusätzliche Impfungen empfohlen.

Welche Impfungen im Kindesalter?

Erfahren Sie, welche Impfungen Ihr Kind in den ersten Jahren braucht und welche später aufgefrischt werden sollten.

    * Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein unabhängiges Expertengremium am Robert Koch-Institut in Berlin, das auf Veranlassung des Bundesgesundheitsministeriums die aktuellen Impfempfehlungen erarbeitet.

    1. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern/. Stand April 2018. Abgerufen am 05.07.2023.
    2. Robert Koch-Institut (RKI). Masern. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Masern.html. Stand Juli 2021. Abgerufen am 05.07.2023.
    3. Robert Koch-Institut (RKI). Epid Bull. 2023; 4: 1–68.
    4. World Health Organization (WHO). Measles vaccines: WHO position paper. https://www.who.int/publications/i/item/who-wer9217-205-227. Stand April 2017. Abgerufen am 05.07.2023.
    5. Robert Koch-Institut (RKI). Epidemiologische Situation der Masern und Röteln in Deutschland in 2021. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Praevention/elimination_04_01.html#:~:text=Die%20%C3%BCbermittelte%20Fallzahl%20der%20Masern,(Gesamtanzahl%202020%3A%2076). Stand März 2022. Abgerufen am 05.07.2023.
    6. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-kinder-0-12-jahre/masern/. Abgerufen am 05.08.2023.

MAT-DE-2304798-1.0.-12/2023

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