Impfschutz für Kinder ab 2 Jahren

Im Kindesalter stehen vor allem Auffrischimpfungen von Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten (Pertussis) an.1 Eltern können sicherstellen, dass alle notwendigen Impfungen gemäß dem empfohlenen Impfplan der STIKO* durchgeführt werden, um ihr Kind zu schützen.

Auffrischimpfungen

Kinder im Alter von 5/6 Jahren erhalten eine Auffrischimpfungen gegen Diptherie, Tetanus und Keuchhusten, bei der zweiten Auffrischimpfung im Alter von 9-16 Jahren ist zusätzlich eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vorgesehen.1 Diese Impfungen sollen den Impfschutz Ihres Kindes gegen diese Erkrankungen aufrechterhalten.

Meningokokken

Meningokokken sind Bakterien, die gefährliche Meningokokken-Erkrankungen wie Hirnhautentzündung (Meningitis) oder Blutvergiftung (Sepsis) auslösen können.2 Sie werden in unterschiedliche Serogruppen eingeteilt. Die STIKO* empfiehlt allen Kindern ab 12 Monaten eine einmalige Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C. Eine fehlende Impfung sollte bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.1 

Masernimpfpflicht in Betreuungseinrichtungen

Egal, ob in der Kita, bei der Tagesmutter oder im Kindergarten – Eltern sind seit dem 1. März 2020 verpflichtet, für ihr Kind bei dessen Eintritt in eine Betreuungseinrichtung einen altersentsprechenden Impfschutz gegen Masern vorzuweisen. Demnach müssen alle Kinder ab 1 Jahr mindestens einmal gegen Masern geimpft sein, Kinder ab 2 Jahren zweimal.3 

Ausnahmen gelten lediglich für Kinder, die eine Masernerkrankung durchgemacht haben. Auch für Menschen, die in Betreuungseinrichtungen arbeiten, gilt diese Verpflichtung.

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Sie können zu schweren Erkrankungen führen; häufigste Komplikationen sind Mittelohrentzündungen, Durchfälle und Lungenentzündungen. 

Bei etwa 1 von 1.000 Erkrankten können Masern zudem zu einer Entzündung des Gehirns führen, der sogenannten subakuten sklerosierenden Panenzephalitis (SSPE). Sie tritt erst etwa 6 bis 8 Jahre nach der Maserninfektion auf und verläuft immer tödlich. Kinder, die unter 5 Jahre alt sind und an Masern erkranken, haben ein deutlich höheres Risiko für eine SSPE.3

 

Bei etwa 4 bis 11 von 100.000 Erkrankten können Masern etwa 6 bis 8 Jahre nach der Infektion zum Tod führen.3

COVID-19-Impfung

In seltenen Fällen erleiden auch vorher gesunde Kinder bei COVID-19 schwere Krankheitsverläufe und Komplikationen. Die STIKO* empfiehlt daher Kindern ab 5 Jahren eine einmalige Impfung gegen COVID-19, allerdings nicht als Standardimpfung. Nur bei Kindern mit Vorerkrankungen wie beispielsweise Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) oder Asthma wird die Impfung gegen COVID-19 bereits ab 6 Monaten empfohlen.4

Impf-Fakten in 17 Sprachen

Medizinische Zusammenhänge sind nicht immer leicht zu erfassen, besonders dann, wenn Sprachbarrieren existieren. Laiengerecht aufbereitete Informationen in 17 Sprachen versorgen Eltern unterschiedlichster Nationalitäten mit den wichtigsten Fakten rund um das Thema Impfen – von Albanisch bis Vietnamesisch.

Meningokokken-Erkrankungen

Für alle Kinder ab 1 Jahr wird die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C empfohlen. Warum es bei Reisen – aber nicht nur dann – sinnvoll sein kann, sich auch über weitere Serogruppen Gedanken zu machen, erfahren Sie hier.

Grippe-Impfung – auch für Kinder sinnvoll

In besonderen Fällen können Kinder ab 6 Monaten gegen Influenza geimpft werden. Erfahren Sie, in welchen Fällen eine Impfung auch für Kinder sinnvoll sein kann und welche Impfstoffe zur Verfügung stehen.

    * Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein unabhängiges Expertengremium am Robert Koch-Institut in Berlin, das auf Veranlassung des Bundesgesundheitsministeriums die aktuellen Impfempfehlungen erarbeitet.

    1. Robert Koch-Institut (RKI). Epid Bull. 2023; 4: 1–68.
    2. Robert Koch-Institut (RKI). Meningokokken, invasive Erkrankungen (Neisseria meningitidis). https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Meningokokken.html;jsessionid=F0883C7AF7137DB471B0C98A177F7A9A.internet092#doc2374538bodyText3. Abgerufen am 20.06.2023.
    3. Bundesministerium für Gesundheit, Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Robert Koch-Institut (RKI), Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Masernschutzgesetz. https://www.masernschutz.de/. Abgerufen am 20.06.2023.
    4. Robert Koch-Institut (RKI). Epid Bull. 2022; 46: 1–50.

MAT-DE-2303610-1.0-09/2023

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